Rechtsprechung
   VGH Bayern, 13.12.2013 - 10 ZB 11.1836   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,40417
VGH Bayern, 13.12.2013 - 10 ZB 11.1836 (https://dejure.org/2013,40417)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13.12.2013 - 10 ZB 11.1836 (https://dejure.org/2013,40417)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13. Dezember 2013 - 10 ZB 11.1836 (https://dejure.org/2013,40417)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,40417) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 08.12.1987 - VI ZR 53/87

    Herstellbarkeit eines durch einen Brand zerstörten Wohngebäudes; Ausgleich eines

    Auszug aus VGH Bayern, 13.12.2013 - 10 ZB 11.1836
    Wurde ein Gebäude beschädigt, kann der geschädigte Eigentümer die Wiederherstellungskosten aber nach den Grundsätzen des Vorteilsausgleichs nur insoweit nicht verlangen, als die Wiederherstellung des beschädigten Gebäudes zu einem dem Eigentümer zugute kommenden und deshalb von ihm auszugleichenden Wertzuwachs des Gebäudes, zu einer erhöhten Lebensdauer oder zur Einsparung von sonst erforderlich werdenden Aufwendungen durch Hinausschieben künftiger Reparaturen führt (vgl. BGH, U.v. 8.12.1987 - VI ZR 53/87 - juris Rn. 28; U.v. 24.5.2006 - VI ZR 259/04 - juris Rn. 29; OLG Bamberg, U.v. 26.10.2010 - 5 U 222/09 - juris Rn. 10).

    Eine pauschale Kürzung der Herstellungskosten entsprechend dem vorzunehmenden Wertzuwachs aufgrund der eingebauten, gegenüber dem vorherigen Zustand höherwertigeren Teile, wie sie der Klägerin vorschwebt, ist daher ohne Klärung, ob und inwieweit die neben den Materialkosten angefallenen Kosten zu einem Wertzuwachs geführt haben, nicht möglich (vgl. BGH, U.v. 8.12.1987 - VI ZR 53/87 - juris Rn. 28; OLG Bamberg, U.v. 26.10.2010 - 5 U 222/09 - juris Rn. 10).

  • OLG Bamberg, 26.10.2010 - 5 U 222/09

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Schadensberechnung bei Beschädigung einer

    Auszug aus VGH Bayern, 13.12.2013 - 10 ZB 11.1836
    Wurde ein Gebäude beschädigt, kann der geschädigte Eigentümer die Wiederherstellungskosten aber nach den Grundsätzen des Vorteilsausgleichs nur insoweit nicht verlangen, als die Wiederherstellung des beschädigten Gebäudes zu einem dem Eigentümer zugute kommenden und deshalb von ihm auszugleichenden Wertzuwachs des Gebäudes, zu einer erhöhten Lebensdauer oder zur Einsparung von sonst erforderlich werdenden Aufwendungen durch Hinausschieben künftiger Reparaturen führt (vgl. BGH, U.v. 8.12.1987 - VI ZR 53/87 - juris Rn. 28; U.v. 24.5.2006 - VI ZR 259/04 - juris Rn. 29; OLG Bamberg, U.v. 26.10.2010 - 5 U 222/09 - juris Rn. 10).

    Eine pauschale Kürzung der Herstellungskosten entsprechend dem vorzunehmenden Wertzuwachs aufgrund der eingebauten, gegenüber dem vorherigen Zustand höherwertigeren Teile, wie sie der Klägerin vorschwebt, ist daher ohne Klärung, ob und inwieweit die neben den Materialkosten angefallenen Kosten zu einem Wertzuwachs geführt haben, nicht möglich (vgl. BGH, U.v. 8.12.1987 - VI ZR 53/87 - juris Rn. 28; OLG Bamberg, U.v. 26.10.2010 - 5 U 222/09 - juris Rn. 10).

  • BGH, 30.06.1997 - II ZR 186/96

    Umfang des Abzugs "neu für alt"; Ersatz von Planungsleistungen bei der

    Auszug aus VGH Bayern, 13.12.2013 - 10 ZB 11.1836
    Zwar trifft es zu, dass sich der Wert einer Sache grundsätzlich nicht allein nach den reinen Sachkosten, sondern auch nach dem zu ihrer Herstellung erforderlichen Arbeitsaufwand bemisst (vgl. BGH, B.v. 30.6.1997 - II ZR 186/96 - juris Rn. 9).
  • BGH, 23.05.2006 - VI ZR 259/04

    Verjährung von Ansprüchen des Vermieters aus unerlaubter Handlung wegen

    Auszug aus VGH Bayern, 13.12.2013 - 10 ZB 11.1836
    Wurde ein Gebäude beschädigt, kann der geschädigte Eigentümer die Wiederherstellungskosten aber nach den Grundsätzen des Vorteilsausgleichs nur insoweit nicht verlangen, als die Wiederherstellung des beschädigten Gebäudes zu einem dem Eigentümer zugute kommenden und deshalb von ihm auszugleichenden Wertzuwachs des Gebäudes, zu einer erhöhten Lebensdauer oder zur Einsparung von sonst erforderlich werdenden Aufwendungen durch Hinausschieben künftiger Reparaturen führt (vgl. BGH, U.v. 8.12.1987 - VI ZR 53/87 - juris Rn. 28; U.v. 24.5.2006 - VI ZR 259/04 - juris Rn. 29; OLG Bamberg, U.v. 26.10.2010 - 5 U 222/09 - juris Rn. 10).
  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Auszug aus VGH Bayern, 13.12.2013 - 10 ZB 11.1836
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils, die die Zulassung der Berufung nach § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO rechtfertigen könnten, lägen nur vor, wenn die Klägerin einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt hätte (vgl. BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - juris Rn. 11).
  • BVerwG, 16.03.2011 - 6 B 47.10

    Organisatorische Unterstützung eines Hochschullehrers durch die Hochschule

    Auszug aus VGH Bayern, 13.12.2013 - 10 ZB 11.1836
    Außerdem muss die Klägerin darlegen, welche tatsächlichen Feststellungen bei Durchführung der unterbliebenen Aufklärung voraussichtlich getroffen worden wären und inwiefern das unterstellte Ergebnis zu einer für sie günstigen Entscheidung geführt hätte (vgl. BVerwG, B.v. 16.3.2011 - 6 B 47.10 - juris Rn. 12; BayVGH, B.v. 21.3.2012 - 10 ZB 10.100 - juris Rn. 22).
  • VGH Bayern, 21.03.2012 - 10 ZB 10.100

    Glücksspielrechtliche Erlaubnis; Vermitteln im Internet; Bemessung der Gebühren

    Auszug aus VGH Bayern, 13.12.2013 - 10 ZB 11.1836
    Außerdem muss die Klägerin darlegen, welche tatsächlichen Feststellungen bei Durchführung der unterbliebenen Aufklärung voraussichtlich getroffen worden wären und inwiefern das unterstellte Ergebnis zu einer für sie günstigen Entscheidung geführt hätte (vgl. BVerwG, B.v. 16.3.2011 - 6 B 47.10 - juris Rn. 12; BayVGH, B.v. 21.3.2012 - 10 ZB 10.100 - juris Rn. 22).
  • VGH Bayern, 10.01.2000 - 24 B 99.3316
    Auszug aus VGH Bayern, 13.12.2013 - 10 ZB 11.1836
    Diese Regelung sei auch dann anwendbar, wenn die polizeiliche Maßnahme wie hier die Durchsuchung der Wohnung der Klägerin primär der Strafverfolgung gedient habe (vgl. dazu BayVGH, U.v. 10.1.2000 - 24 B 99.3316 - juris Rn. 23; U.v. 10.5.2000 - 24 B 99.603 - juris Rn. 22).
  • VGH Bayern, 10.05.2000 - 24 B 99.603
    Auszug aus VGH Bayern, 13.12.2013 - 10 ZB 11.1836
    Diese Regelung sei auch dann anwendbar, wenn die polizeiliche Maßnahme wie hier die Durchsuchung der Wohnung der Klägerin primär der Strafverfolgung gedient habe (vgl. dazu BayVGH, U.v. 10.1.2000 - 24 B 99.3316 - juris Rn. 23; U.v. 10.5.2000 - 24 B 99.603 - juris Rn. 22).
  • VG München, 23.11.2016 - M 7 K 15.3762

    Polizeirechtlicher Aufwendungsersatz bei Anscheinsgefahr

    Es ist anerkannt, dass der Anscheinsstörer zumindest dann zu den Kosten einer polizeilichen Maßnahme herangezogen werden kann, wenn ihn rückblickend betrachtet am Anschein der Gefahr ein Verschulden trifft, wenn er die Gefahr vorgetäuscht oder den Anschein zurechenbar verursacht hat (BayVGH, U. v. 8. Juli 2016 - 4 B 15.1285 - juris - Rn. 23 f., B. v. 13. Dezember 2013 - 10 ZB 11.1836 - juris Rn. 10 u. B. v. 9. Mai 2012 - 10 C 11.2941 - juris Rn. 18; VG Augsburg, U. v. 5. Mai 2011 - Au 5 K 10.1341 - juris Rn. 26 ff. m. w. N. im Anschluss an OVG Hamburg, U. v. 24. September 1995 - Bf VI 3/85 - juris Ls u. OVG Berlin, B. v. 28. November 2001 - 1 N 45.00 - juris Ls; VG Augsburg, U. v. 27. November 2008 - Au 5 K 07.1589 - juris Rn. 37; OVG NW, B. v. 14. Juni 2000 - 5 A 95/00 - juris Rn. 10 ff. u. U. v. 26. März 1996 - 5 A 3812/92 - juris Rn. 33 ff.; VG Berlin, U. v. 16. September 2011 - 1 K 318.10 - juris Rn. 22; Schmidbauer, a. a. O., Art. 72 PAG Rn. 8 f., der den Anscheinsstörer in jedem Fall für ersatzpflichtig hält).
  • VG Augsburg, 06.12.2022 - Au 8 K 20.1807

    Ersatzanspruch, Handlungsstörer, Verhältnismäßigkeit, untergeordnete

    Auf die umstrittene Frage, ob der Kläger (lediglich) die den Anschein einer Gefahr begründenden Umstände veranlasst und dafür einzustehen hat und ob er nur, wenn dies der Fall ist, nach Art. 89 Abs. 1 PAG in Anspruch genommen werden kann, kommt es damit nicht an (vgl. hierzu BayVGH, B.v. 13.12.2013 - 10 ZB 11.1836 - juris Rn. 13; VG Augsburg, U.v. 15.3.2022 - Au 8 K 21.1921 - juris Rn. 25 ff. m.w.N.).
  • VG Köln, 16.02.2022 - 22 K 838/20
    vgl. hierzu Rachor/Buchberger in: Lisken/Denninger, Handbuch des Polizeirechts, 7. Auflage 2021, L. 4. Rn. 65 f.; aber auch a. a. O., Rn. 66, zur hier nicht einschlägigen Frage der Anwendung auf Räumungskosten; vgl. auch BGH, Urteil vom 15. Dezember 1988 - III ZR 110/87 - juris, Rn. 14; zur zugrunde liegenden Anwendung der Differenzhypothese im Rahmen von § 39 Abs. 1 OBG NRW Ebeling in: Möstl/Kugelmann, BeckOK Polizei- und Ordnungsrecht Nordrhein-Westfalen, 20. Edition (Stand: 1. Dezember 2021), § 39 OBG NRW Rn. 10; vgl. zudem VGH München, Beschluss vom 13. Dezember 2013 - 10 ZB 11.1836 -, juris, Rn. 20 ff. in Bezug auf die konkretisierende Regelung in Art. 70 Abs. 2 PAG BY und zu einer Unterscheidung zwischen Sach- und Arbeitskosten; grundsätzlich zur Vorteilsausgleichung durch "Abzug Neu für Alt" im Mietrecht Horst , NZM 2020, 257; zu Schönheitsreparaturen z. B. Blank/Börstinghaus in: Blank/Börstinghaus, Miete, 6. Auflage 2020, § 535 Rn. 452a; allgemein auch Oetker in MünchKomm BGB, 8. Auflage 2019, § 249 Rn. 348.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht